Erbrecht

Erbrecht geht jeden an. Zwar möchte niemand sich zu Lebzeiten Gedanken über seinen Tod machen, dennoch kann eine wohl durchdachte und überlegte Nachfolgeregelungen Streitigkeiten unter Angehörigen vermeiden. Durch frühzeitige Vorsorge durch z.B. Testamente, Übergabe- oder Schenkungsverträge, können solche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Wurden Sie bereits Erbe, werden Sie mit weiteren Problemen und Fragen konfrontiert, wie z.B. welche Ansprüche haben meine Verwandten, ist das Testament überhaupt wirksam oder soll ich das Erbe annehmen?

Ich berate und vertrete Sie im Erbrecht u.a. in den folgenden Bereichen:

Vor dem Erbfall:

  • Beratung über die gesetzliche Erbfolge
  • Beratung über die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrages
  • Beratung über die Möglichkeiten, Vermögen zu Lebzeiten auf Kinder zu übertragen
  • Beratungen über Anordnung von Vermächtnissen oder Auflagen
  • Beratung über die Errichtung eines sog. Behindertentestaments
  • Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten

Nach dem Erbfall:

  • Feststellung des Erbrechts und Pflichtteilsansprüche
  • Beratung bei testamentarischer Erbfolge
  • Anfechtung von Testamenten
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Beantragung eines Erbscheins
  • Rechte und Pflichten des Vorerben oder Nacherben
  • Rechte und Pflichte in einer Erbengemeinschaft
  • Sondererbrecht des überlebenden Ehegatten