Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Angelegenheiten zwischen Bürgern und Staat. Dies betrifft zum Beispiel die Frage, ob ein Bauantrag genehmigt wird, Tierhaltungsverbote ausgesprochen werden oder Gewerbeerlaubnisse erteilt werden.

Ich überprüfe Ihre Bescheide, vertrete Sie im Widerspruchsverfahren und in den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in folgenden Bereichen:

  • Abgaberecht (z.B. Erschließungsbeiträge)
  • Baurecht (z.B. Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplanverfahren)
  • Kommunalrecht
  • Gaststättenrecht
  • Gewerberecht
  • Straßen- und Verkehrsrecht
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Staatshaftungsrecht