Fahrerlaubnisrecht / MPU

Durch verkehrsrechtliche Vergehen können Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren.

Bei leichteren Vergehen, z.B. in Bußgeldsachen, kann Ihnen ein Fahrverbot erteilt werden. Für die Dauer des Fahrverbots dürfen Sie keine Kraftfahrzeuge mehr führen und Sie müssen Ihren Führerschein bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft abgeben. Mit Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie den Führerschein zurück.

Anders ist es bei schwerwiegenderen Verstößen wie Verkehrsstrafsachen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen ein Gericht die Fahrerlaubnis entziehen und eine sog. Sperrfrist anordnen. Das bedeutet, dass die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen vor Ablauf dieser Frist die Fahrerlaubnis nicht neu erteilen darf.

Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann auch direkt von der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, vollem Punktekonto, Trunkenheitsfahrten oder Drogenmissbrauch.

Die Wiedererteilung wird oft von einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) abhängig gemacht. Gerade hier ist anwaltliche Beratung notwendig, um eine MPU vorzubereiten und erfolgreich zu bestehen.