Verkehrsstrafrecht
In Verkehrsstrafsachen ist eine erfolgreiche und sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht sehr schwierig. Das Ergebnis des Strafverfahrens hat oft weitreichendere Folgen, als es für den Betroffenen auf den ersten Blick erscheint. Die Verteidigung hat erhebliche Auswirkungen auf die Frage der Haftung aus einem Verkehrsunfall. Vergessen werden darf nicht, dass die eigene Haftpflichtversicherung in solchen Fällen Regressansprüche gegen den Fahrer gelten machen kann. Auch hat das Ergebnis des Strafverfahrens Auswirkungen auf Fragen des Führerscheins (z.B. MPU, Führerscheinentzug). Anfängliche Fehler können oft nicht mehr richtiggestellt werden.
Wenn Sie mit einem Strafverfahren konfrontiert werden, sollten Sie unbedingt sofort einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Schweigen und das Recht, einen Verteidiger mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben bei der Polizei zu machen. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht berate und verteidige ich Sie kompetent, auch im Hinblick auf mögliche „Spätfolgen“.
Häufige Fälle sind Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit/Drogen am Steuer, fahrlässige Körperverletzung.