Verkehrsunfall/Schadenersatz

Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie das Recht, einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Die Rechtsanwaltskosten werden, soweit der Unfall von Ihnen nicht verschuldet ist, von der gegnerischen Kraftfahrthaftpflichtversicherung aus dem regulierten Schadensbetrag übernommen. Dies gilt auch bei geringen Schadensummen oder wenn aufgrund klarer Haftungslage scheinbar oder tatsächlich keine rechtlichen Schwierigkeiten vorhanden sind.

Als Geschädigter stehen Ihnen je nach Einzelfall beispielsweise folgende Ansprüche zu:

  • Erstattung von Reparaturkosten
  • Kosten für Mietwagen/Nutzungsausfallschaden
  • Erstattung von Gutachterkosten
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen
  • Schadensersatz für Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
  • Ersatz von Behandlungskosten

 

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht übernehme ich für Sie die gesamte Abwicklung von der Schadensmeldung bei der gegnerischen Versicherung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ich führe die Korrespondenz mit den Versicherungen, Sachverständigen, Behörden usw. Alle Schreiben werden sofort an Sie weitergeleitet, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.