Verkehrsordnungswidrigkeiten

Häufige Fälle sind z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Handy am Steuer. Neben Punkten und Geldbußen droht oftmals auch ein Fahrverbot.

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie kompetent im Bußgeldverfahren. Erfahrungsgemäß ist ein hoher Anteil aller Bußgeldbescheide fehlerhaft.

Gegen Bußgeldbescheide muss binnen zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch eingelegt werden. Um rechtzeitig für Sie tätig werden zu können, sollten Sie sich sofort bei mir melden, sobald Sie den Anhörungsbogen, spätestens den Bußgeldbescheid erhalten haben.

Auch wenn sich herausstellt, dass der Bescheid nicht fehlerhaft ist, werde ich mit der Behörde verhandeln, um z.B. ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln oder den Beginn des Fahrverbotes verschieben.